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Freitag, 24. Mai 2013

Brandschutzsteine

Anwendungsbereiche:

 

 

 

  • Temporäre oder permanente Brandabschottungen von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser
  • Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis ø 15 mm
  • Wand- und Deckendurchbrüche mit häufig wechselnder Kabelbelegung

 


Einsatzbereiche:

 

  • Wänd und Decken aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Porenbeton
  • Leichte Trennwände

 

 


Wand- und Deckenstärken:


Schottstärken:

S90 / S30

S90 / S30

Massivwände ab

100 mm / 50 mm

200 mm / 120 mm

Massivdecken ab

150 mm / 150 mm

200 mm / 120 mm

Leichte Trennwände ab

100 mm / 75 mm

200 mm / 120 mm


Abmessung der Kabelabschottung S90 / S30:

Massivwand F90

(B/H)

1000 mm x 700 mm
bzw. 700 mm x 1000 mm

Massivwand F30

(B/H)

840 mm x 570 mm

Leichte Trennwand

(B/H)

840 mm x 570 mm
bzw. 570 mm x 840 mm

Massivdecke

(B/H)

700 mm x Länge ist nicht begrenzt


Abmessung des ZZ-stein BDS:

Abmessung S90

(L/B/H)

200 mm x 120 mm x 60 mm
(Einbautiefe: 200 mm)

Abmessung S30

(L/B/H)

120 mm x 200 mm x 60 mm
(Einbautiefe: 120 mm)


Umfang der Zulassung:

 

  • Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln
  • Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen
  • Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis ø 15 mm
  • Elektro-Installationsrohre aus Kunststoff bis ø 20 mm mit Kabelbelegung

 


Systemvorteil / Kundennutzen:

 

  • Besonders geeignet zur Nachbelegung von Kabeln / Rohren
  • Absolute Staub- und Faserfreiheit
  • Einfache und zeitsparende Handhabung, kein Spezialwerkzeug notwendig
  • Nach Einbau sofortige Funktionsübernahme
  • Flexibler Einsatz (temporärer und permanenter Brandschutz)
  • Keine Beschichtung der Kabel/Rohre, der Schottoberfläche und Wandlaibung notwendig
  • Lösungsmittelfrei, keine Weichmacher und halogenfrei
  • Überstreichbar mit handelsüblicher Dispersionsfarbe

 


Montageanleitung


Grundsätzliches:

Bei der Ausführung der Kabelabschottung S90/S30 mit dem "System ZZ-Steine BDS" ist der Zulassungsbescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik Nr. Z-19.15-1314 maßgebend.


Montageanleitung:

Bitte beachten Sie das EG-Sicherheitsdatenblatt für dieses Produkt


Grundsätzliches:

1. Vor der Montage muss die Laibung der Bauteileöffnung gereinigt und entstaubt werden.

2. Die Kabel müssen nach den allgemeinen Normen der Elektrotechnik und insbesondere der VDE 0100 verlegt werden.

3. Kabeltragekonstruktionen müssen nach den einschlägigen Regeln am umgebenden Bauwerk zu beiden Seiten der Kabelabschottung befestigt werden. Kabel- bzw. Kabeltragekonstruktionen dürfen and den Öffnungslaibungen anliegen.

4. Beachten Sie die Einbauvarianten des Steins je nach benötigter Feuerwiederstandsklasse (S90/200 mm und S30/120 mm)


Ohne Kabelbelegung:

5. Montieren Sie den ZZ-Stein BDS strammsitzend in der Bauteileöfnung.

6. Die Kabelabschottung muss nach Fertigstellung mit einem Kennzeichnungsschild gekennzeichnet werden.


Mit Kabelbelegung:

7. Schneiden Sie die Steine entsprechend der Größe der durchzuführenden Kabel so zu, dass eine ausreichende Aussparung entsteht.

8. Montieren Sie die Steine strammsitzend in der Öffnung.

9. Kabelzwischenräume, Zwickel und Fugen mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 mindestens 20 mm tief verfüllen.

10. Bei den Kabeltrassen aus Stahlblech oder Aluminium sind die Holme so anzuboren und mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 auszufüllen.

11. Die Kabelabschottung muss nach Fertigstellung mit einem Kennzeichnungsschild gekennzeichnet werden.


Nachbelegung von Kabeln:

12. Nehmen Sie die Steine aus dem Schott, um Platz für die neu durchzuführenden Kabel zu erhalten.

13. Schneiden Sie die Steine entsprechend der Größe der durchzuführenden Kabel so zu, dass eine ausreichende Aussparung entsteht.

14. Führen Sie die neuen Kabel durch die Bauteileöffnung und montieren Sie die Steine wieder strammsitzend in der Öffnung.

15. Kabelzwischenräume, Zwickel und Fugen mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 mindestens 20 mm tief verfüllen.

16. Einzelkabel können durch den Stein durchgestoßen werden.


Einbau in leichte Trennwände:

 

 

Beim Einbau des ZZ-Stein BDS in leichte Trennwände muss im Bereich der Rohbauöffnung ein umlaufender Rahmen, dessen Breite mindestens der geforderten Schottdicke entsprechen muss aus nichtbrennbaren Bauplatten (GFK-, Gipsfaser- oder Kalziumsilikatplatten der Baustoffklasse DIN 4102-A) montiert werden. Der Rahmen muss nicht untereinander bzw. nicht mit dem Bauteil verbunden werden. Falls die Dicke der leichten Trennwand kleiner die der Mindestschottdicke ist, dann muss der Rahmen mittig eingebaut werden. Die Fuge zwischen dem Rahmen und der Bauteillaibung ist mit mineralischem Mörtel, mit Gipsspachtel oder mit ZZ-Branschutzmasse TS90 von jeder wnadseite her mindestens 20 mm tief auszufüllen.


Aufleistungen bei zu geringen Massivwand- bzw. Massivdeckenstärken:

Wenn die Dicke der Massivwand bzw. -decke im Bereich der Kabelabschottung geringer ist als die geforderte Mindestdicke, ist rings um die Schottöffnung eine Aufleistung aus mindestens 100 mm breiten Streifen aus nichtbrennbaren Bauplatten (GKF-, Gipsfaser- oder Kalziumsilikatplatten der Baustoffklasse DIN 4102-A) gem. Zulassung rahmenartig aufzubringen. Die unmittelbar an den Kabelabschottung angrenzenden Bauteildicke muss mit der Aufleistung mindestens 200 mm (S90) bzw. 120 mm (S30) betragen. Alternativ kann ein umlaufender Rahmen aus nichtbrennbaren Bauplatten montiert werden (siehe Einbau leichte Trennwände)

Brandschutzsteine Kombischott

Anwendungsbereiche:

 

  • Kombiabschottung von Kabeln und brennbaren / nicht brennbaren Rohren
  • Temporäre oder permanente Brandabschottungen in Wänden und Decken
  • Wand- und Deckendurchbrüche mit häufig wechselnder Kabelbelegung

 

 

 


Einsatzbereiche:

 

  • Wände und Decken aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Porenbeton
  • Leichte Trennwende

 


Wand- und Deckenstärken:


Schottstärken:

S90

S90

Massivwände ab

100 mm

200 mm

Massivdecken ab

150 mm

200 mm

Leichte Trennwände ab

100 mm

200 mm


Abmessung der Abschottung S90:

Massivwand F90

(B/H)

1000 mm x 700 mm
bzw. 700 mm x 1000 mm

Leichte Trennwand

(B/H)

570 mm x 840 mm
bzw. 840 mm x 570 mm

Massivdecke

(B/H)

700 mm x Länge ist nicht begrenzt


Abmessung des ZZ-Stein BDS:

Abmessung S90

(L/B/H)

200 mm x 120 mm x 60 mm
(Einbautiefe: 200 mm)


Umfang der Zulassung:

 

  • Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln
  • Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen
  • Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis ø 15 mm
  • Brennbare und nichtbrennbare Rohre für Rohrleitungsanlagen für nichtbrennbare Flüssigkeiten und nichtbrennbare Gase (mir Ausnahme von Lüftungsleitungen), für Rohrpostleitungen (Fahrröhre) oder Staubsaugleitungen
  • Brennbare Rohre mit einem Rohraußendurchmesser bis 110 mm und Rohrwanddicken von 1,8 mm bis 11,2 mm. Rohre aus Stahl, Edelstahl, Stahlguss bis 168,3 mm und Rohrwanddicken von 1,0 mm bis 14,2 mm und Rohre aus Kupfer mit einem Rohraußendurchmesser bis 88,9 mm und Rohrwanddicken von 1,0 mm bis 3,0 mm
    (Rohrdiagramme siehe Zulassung Z-19,15-1182)
  • Ab Rohraußendurchmesser 63,5 mm bei Rohren aus Stahl, Edelstahl oder Stahlguss sowie bei Kupferrohren sind Streckenisolierungen anzuordnen
  • Streckenisolierungen aus Mineralfasermatten oder -schalen, “AF/Armaflex“ oder “SH/Armaflex“ können wahlweise durchlaufend oder im Schott unterbrochen (Anwendungsbereiche, Isolierungslängen und -dicken s. Rohrdiagramme in der Zulassung) montiert werden

 


Systemvorteil / Kundennutzen:

 

  • Besonders geeignet zur Nachbelegung von Kabeln / Rohren
  • Absolute Staub- und Faserfreiheit
  • Einfache und zeitsparende Handhabung, kein Spezialwerkzeug notwendig
  • Nach Einbau sofortige Funktionsübernahme
  • Flexibler Einsatz (temporärer und permanenter Brandschutz)
  • Keine Beschichtung der Kabel/Rohre, der Schottoberfläche und Wandlaibung notwendig
  • Lösungsmittelfrei, keine Weichmacher und halogenfrei
  • Überstreichbar mit handelsüblicher Dispersionsfarbe

 


Montageanleitung


Grundsätzliches:

Bei der Ausführung der Kabelabschottung S90 mit dem "System ZZ-Kombischott" ist der Zulassungsbescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik Nr. Z-19.15-1182 maßgebend.

Kabelabschottungen mit gleichzeitiger Belegung von Kabeln und Rohren dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über ausreichend Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen und entsprechend geschultes Personal einsetzen.

Bei Schulungsbedarf wenden Sie sich bitte an Brandschutztechnik ZZ GmbH, Marconstr. 7-9, 50769 Köln, Tel.: 0221/97061-0, info@brandschutztechnik-zz.de, www.brandschutztechnik-zz.de


Montageanleitung:

Bitte beachten Sie das EG-Sicherheitsdatenblatt für dieses Produkt. Die Kabelabschottung darf wahlweise als Kombischott oder auch als reines Kabel- bzw. Rohrschott ausgeführt werden.


Grundsätzliches:

1. Vor der Montage muss die Laibung der Bauteilöffnung gereinigt und entstaubt werden.

2. Die Kabel müssen nach den allgemeinen Namen der Elektrotechnik und insbesondere der VDE 0100 verlegt werden

3. Kabeltragekonstruktionen müssen nach den einschlägigen Regeln am umgebenden Bauwerk zu beiden Seiten der Kabelabschottung befestigt werden. Kabel- bzw. Kabeltragekonstruktionen dürfen an den Öffnungslaibungen anliegen.


Ohne Kabelbelegung:

4. Montieren Sie den ZZ-Stein BDS strammsitzend in der Bauöffnung

5. Die Kabelabschottung muss nach Fertigstellung mit einem Kennzeichnungsschild gekennzeichnet werden.


Mit Kabelbelegung:

6. Schneiden Sie die Steine entsprchend der Größe der durchzuführenden Kabel und Rohre so zu, dass eine ausreichende Aussparung entsteht.

7. Montieren Sie die Steine strammsitzend in der Öffnung.

8. Kabelzwischenräume, Zwickel und Fugen mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 mindestens 20 mm tief verfüllen.

9. Bei Kabeltrassen aus Stahlblech oder Aluminium sind Holme anzuboren und mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 auszufüllen.

10. Der Abstand zwischen benachbarten Rohren sowie zwischen den Rohren und der Bauteillaibung muss mindestens 50 mm betragen.

11. Durch die Abschottung hindurchgeführte nichtbrennbare Rohre müssen mit Streckenisolierung aus nichtbrennbaren Mineralfasermatten bzw. Mineralfaserschalen (Schmelzpunkt > 1000°C. Baustoffklasse DIN 4102-A) isoliert werden.

12. Wahlweise dürfen als Streckenisolierung auch "AF/ArmaTex" (P-MPA-E-03-510) oder "SH/ArmaTex" (Zulassung Z-23.14-1028) mit der Dicke 9-31 mm verwendet werden.

13. Streckenisolierung darf wahlweise durch die Abschottung hindurchgeführt werden oder an der Schottenoberfläche angrenzen.

14. Der gesamte zulässige Querschnitt der Kabel und Rohre darf insgesamt 60 % der rohrbauöffnung nicht überschreiten!

15. Die Kabelabschottung muss nach Fertigstellung mit einem Kennzeichnungsschild gekennzeichnet werden.


Nachbelegung von Kabeln:

16. Nehmen Sie die Steine aus dem Schott, um Platz für die neu durchzuführenden Kabel/Rohre zu erhalten.

17. Schneiden Sie die Steine entsprechend der Größe der durchzuführenden Kabel/Rohre so zu, dass eine ausreichende Aussparung entsteht.

18. Führen Sie die neuen Kabel/Rohre durch die Bauteileöffnung und montieren Sie die Steine wieder strammsitzend in der Öffnung.

19. Kabel- und Rohrzwischenräume, Zwickel und Fugen mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 mindestens 20 mm teif verfüllen.

20. Einzelkabel und Rohre können durch den Stein durchgestoßen werden.


Einbau in leichte Trennwände:

Im Bereich der Rohbauöffnung ist umlaufend ein Rahmen, dessen Breite mindestens 200 mm betragen muss aus nichtbrennbaren Bauplatten (GKF-, Gipsfaser- oder Kalziumsilikatplatten der Baustoffklasse DIN 4102-A) zu montieren. Der Rahmen muss nicht untereinander bzw. nicht mit dem Bauteil verschraubt werden. Falls die Dicke der leichten Trennwand kleiner als die der Mindestschottdichte ist, dann muss der Rahmen mittig eingebaut werden. Die Fugen zwischen dem Rahmen und der Bauteillaibung sind mit mineralischem Mörtel, mit Gipsspachtel oder mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 von jeder Wandseite her mindestens 20 mm tief auszufüllen.


Auflistung bei zu geringen Massivwand- bzw. Massivdeckenstärken:

 

 

Bei Deckenabschottungen ist im Bereich der brennbaren Rohre auf der Unterseite ein Streckmetallgitter anzubringen (siehe Anlage 8 der Zulassung). Wenn die Dicke der Massivwand bzw. -decke im Bereich der Kabelabschottung weniger als 200 mm beträgt, ist rings um die Schottöffnung eine Aufleistungen aus mindestens 100 mm breiten Streifen aus nicht brennbaren Bauplatten (GKF-, Gipsfaser- oder Kalziumsilikatplatten der Baustoffklasse DIN 4102-A) gem. Zulassung rahmenartig aufzubringen. Die unmittelbar an die Kabelabschottung angranzende Bauteildicke muss mit Aufleistung mindestens 200 mm breiter Rahmen aus 25 mm dicken, nicht brennbaren Bauplatten angeordnet werden (siehe Einbau leichte Trennwände).

Brandschutzbox

Anwendungsbereiche:

 

  • Temporäre oder permanente Brandabschottungen von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser
  • Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis ø 15 mm
  • Eckige Wand- und Deckendurchbrüche mit häufig wechselnder Kabelbelegung
  • Besonders geeignet für Trennwände

 

 

 


Einsatzbereiche:

 

  • Wände und Decken aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Porenbeton
  • Leichte Trennwende

 


Wand- und Deckenstärken:


Schottstärken:

S90 / S30

S90 / S30

Massivwände ab

100 mm / 50 mm

200 mm / 120 mm

Massivdecken ab

150 mm / 150 mm

200 mm / 120 mm

Leichte Trennwände ab

100 mm / 75 mm

200 mm / 120 mm


Abmessung der Kabelabschottung:

Anordnung der Box in Gruppen
bis zur max. Schrottgröße

(B/H)

500 mm x 500 mm

Abmessung der Box S90

(L/B/H)

200 mm x 200 mm x 100 mm

Abmessung der Box S30

(L/B/H)

100 mm x 200 mm x 100 mm


Umfang der Zulassung:

 

  • Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln
  • Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen
  • Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis ø 15 mm
  • Elektro-Installationsrohre aus Kunststoff bis ø 20 mm mit Kabelbelegung

 

 

 


Systemvorteil / Kundennutzen:

 

  • Besonders geeignet zur Nachbelegung von Kabeln auch während der Bauphase
  • Innenraum der Box vollständig mit Kabeln belegbar (entspricht 60% der Rohbauöffnung)
  • Einfache und zeitsparende Handhabung, kein Spezialwerkzeug notwendig
  • Nach Einbau sofortige Funktionsübernahme
  • Flexibler Einsatz (temporärer und permanenter Brandschutz)
  • Keine Beschichtung der Kabel/Rohre, der Schottoberfläche und Wandlaibung notwendig
  • Absolute Staub- und Faserfreiheit
  • Einseitige Installation möglich
  • Lösungsmittelfrei, keine Weichmacher und halogenfrei
  • Überstreichbar mit handelsüblicher Dispersionsfarbe