Brandschutzsteine
Anwendungsbereiche: |
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S90 / S30 | S90 / S30 | |||
Massivwände ab | 100 mm / 50 mm | 200 mm / 120 mm | ||
Massivdecken ab | 150 mm / 150 mm | 200 mm / 120 mm | ||
Leichte Trennwände ab | 100 mm / 75 mm | 200 mm / 120 mm | ||
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Massivwand F90 | (B/H) | 1000 mm x 700 mm | ||
Massivwand F30 | (B/H) | 840 mm x 570 mm | ||
Leichte Trennwand | (B/H) | 840 mm x 570 mm | ||
Massivdecke | (B/H) | 700 mm x Länge ist nicht begrenzt | ||
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Abmessung S90 | (L/B/H) | 200 mm x 120 mm x 60 mm | ||
Abmessung S30 | (L/B/H) | 120 mm x 200 mm x 60 mm | ||
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Bei der Ausführung der Kabelabschottung S90/S30 mit dem "System ZZ-Steine BDS" ist der Zulassungsbescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik Nr. Z-19.15-1314 maßgebend. | ||||
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Bitte beachten Sie das EG-Sicherheitsdatenblatt für dieses Produkt | ||||
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1. Vor der Montage muss die Laibung der Bauteileöffnung gereinigt und entstaubt werden. 2. Die Kabel müssen nach den allgemeinen Normen der Elektrotechnik und insbesondere der VDE 0100 verlegt werden. 3. Kabeltragekonstruktionen müssen nach den einschlägigen Regeln am umgebenden Bauwerk zu beiden Seiten der Kabelabschottung befestigt werden. Kabel- bzw. Kabeltragekonstruktionen dürfen and den Öffnungslaibungen anliegen. 4. Beachten Sie die Einbauvarianten des Steins je nach benötigter Feuerwiederstandsklasse (S90/200 mm und S30/120 mm) | ||||
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5. Montieren Sie den ZZ-Stein BDS strammsitzend in der Bauteileöfnung. 6. Die Kabelabschottung muss nach Fertigstellung mit einem Kennzeichnungsschild gekennzeichnet werden. | ||||
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7. Schneiden Sie die Steine entsprechend der Größe der durchzuführenden Kabel so zu, dass eine ausreichende Aussparung entsteht. 8. Montieren Sie die Steine strammsitzend in der Öffnung. 9. Kabelzwischenräume, Zwickel und Fugen mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 mindestens 20 mm tief verfüllen. 10. Bei den Kabeltrassen aus Stahlblech oder Aluminium sind die Holme so anzuboren und mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 auszufüllen. 11. Die Kabelabschottung muss nach Fertigstellung mit einem Kennzeichnungsschild gekennzeichnet werden. | ||||
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12. Nehmen Sie die Steine aus dem Schott, um Platz für die neu durchzuführenden Kabel zu erhalten. 13. Schneiden Sie die Steine entsprechend der Größe der durchzuführenden Kabel so zu, dass eine ausreichende Aussparung entsteht. 14. Führen Sie die neuen Kabel durch die Bauteileöffnung und montieren Sie die Steine wieder strammsitzend in der Öffnung. 15. Kabelzwischenräume, Zwickel und Fugen mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 mindestens 20 mm tief verfüllen. 16. Einzelkabel können durch den Stein durchgestoßen werden. | ||||
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Beim Einbau des ZZ-Stein BDS in leichte Trennwände muss im Bereich der Rohbauöffnung ein umlaufender Rahmen, dessen Breite mindestens der geforderten Schottdicke entsprechen muss aus nichtbrennbaren Bauplatten (GFK-, Gipsfaser- oder Kalziumsilikatplatten der Baustoffklasse DIN 4102-A) montiert werden. Der Rahmen muss nicht untereinander bzw. nicht mit dem Bauteil verbunden werden. Falls die Dicke der leichten Trennwand kleiner die der Mindestschottdicke ist, dann muss der Rahmen mittig eingebaut werden. Die Fuge zwischen dem Rahmen und der Bauteillaibung ist mit mineralischem Mörtel, mit Gipsspachtel oder mit ZZ-Branschutzmasse TS90 von jeder wnadseite her mindestens 20 mm tief auszufüllen. | ||||
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Wenn die Dicke der Massivwand bzw. -decke im Bereich der Kabelabschottung geringer ist als die geforderte Mindestdicke, ist rings um die Schottöffnung eine Aufleistung aus mindestens 100 mm breiten Streifen aus nichtbrennbaren Bauplatten (GKF-, Gipsfaser- oder Kalziumsilikatplatten der Baustoffklasse DIN 4102-A) gem. Zulassung rahmenartig aufzubringen. Die unmittelbar an den Kabelabschottung angrenzenden Bauteildicke muss mit der Aufleistung mindestens 200 mm (S90) bzw. 120 mm (S30) betragen. Alternativ kann ein umlaufender Rahmen aus nichtbrennbaren Bauplatten montiert werden (siehe Einbau leichte Trennwände) | ||||
Brandschutzsteine Kombischott
Anwendungsbereiche: | ||||
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S90 | S90 | |||
Massivwände ab | 100 mm | 200 mm | ||
Massivdecken ab | 150 mm | 200 mm | ||
Leichte Trennwände ab | 100 mm | 200 mm | ||
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Massivwand F90 | (B/H) | 1000 mm x 700 mm | ||
Leichte Trennwand | (B/H) | 570 mm x 840 mm | ||
Massivdecke | (B/H) | 700 mm x Länge ist nicht begrenzt | ||
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Abmessung S90 | (L/B/H) | 200 mm x 120 mm x 60 mm | ||
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Bei der Ausführung der Kabelabschottung S90 mit dem "System ZZ-Kombischott" ist der Zulassungsbescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik Nr. Z-19.15-1182 maßgebend. | ||||
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Bitte beachten Sie das EG-Sicherheitsdatenblatt für dieses Produkt. Die Kabelabschottung darf wahlweise als Kombischott oder auch als reines Kabel- bzw. Rohrschott ausgeführt werden. | ||||
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1. Vor der Montage muss die Laibung der Bauteilöffnung gereinigt und entstaubt werden. 2. Die Kabel müssen nach den allgemeinen Namen der Elektrotechnik und insbesondere der VDE 0100 verlegt werden 3. Kabeltragekonstruktionen müssen nach den einschlägigen Regeln am umgebenden Bauwerk zu beiden Seiten der Kabelabschottung befestigt werden. Kabel- bzw. Kabeltragekonstruktionen dürfen an den Öffnungslaibungen anliegen. | ||||
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4. Montieren Sie den ZZ-Stein BDS strammsitzend in der Bauöffnung 5. Die Kabelabschottung muss nach Fertigstellung mit einem Kennzeichnungsschild gekennzeichnet werden. | ||||
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6. Schneiden Sie die Steine entsprchend der Größe der durchzuführenden Kabel und Rohre so zu, dass eine ausreichende Aussparung entsteht. 7. Montieren Sie die Steine strammsitzend in der Öffnung. 8. Kabelzwischenräume, Zwickel und Fugen mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 mindestens 20 mm tief verfüllen. 9. Bei Kabeltrassen aus Stahlblech oder Aluminium sind Holme anzuboren und mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 auszufüllen. 10. Der Abstand zwischen benachbarten Rohren sowie zwischen den Rohren und der Bauteillaibung muss mindestens 50 mm betragen. 11. Durch die Abschottung hindurchgeführte nichtbrennbare Rohre müssen mit Streckenisolierung aus nichtbrennbaren Mineralfasermatten bzw. Mineralfaserschalen (Schmelzpunkt > 1000°C. Baustoffklasse DIN 4102-A) isoliert werden. 12. Wahlweise dürfen als Streckenisolierung auch "AF/ArmaTex" (P-MPA-E-03-510) oder "SH/ArmaTex" (Zulassung Z-23.14-1028) mit der Dicke 9-31 mm verwendet werden. 13. Streckenisolierung darf wahlweise durch die Abschottung hindurchgeführt werden oder an der Schottenoberfläche angrenzen. 14. Der gesamte zulässige Querschnitt der Kabel und Rohre darf insgesamt 60 % der rohrbauöffnung nicht überschreiten! 15. Die Kabelabschottung muss nach Fertigstellung mit einem Kennzeichnungsschild gekennzeichnet werden. | ||||
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16. Nehmen Sie die Steine aus dem Schott, um Platz für die neu durchzuführenden Kabel/Rohre zu erhalten. 17. Schneiden Sie die Steine entsprechend der Größe der durchzuführenden Kabel/Rohre so zu, dass eine ausreichende Aussparung entsteht. 18. Führen Sie die neuen Kabel/Rohre durch die Bauteileöffnung und montieren Sie die Steine wieder strammsitzend in der Öffnung. 19. Kabel- und Rohrzwischenräume, Zwickel und Fugen mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 mindestens 20 mm teif verfüllen. 20. Einzelkabel und Rohre können durch den Stein durchgestoßen werden. | ||||
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Im Bereich der Rohbauöffnung ist umlaufend ein Rahmen, dessen Breite mindestens 200 mm betragen muss aus nichtbrennbaren Bauplatten (GKF-, Gipsfaser- oder Kalziumsilikatplatten der Baustoffklasse DIN 4102-A) zu montieren. Der Rahmen muss nicht untereinander bzw. nicht mit dem Bauteil verschraubt werden. Falls die Dicke der leichten Trennwand kleiner als die der Mindestschottdichte ist, dann muss der Rahmen mittig eingebaut werden. Die Fugen zwischen dem Rahmen und der Bauteillaibung sind mit mineralischem Mörtel, mit Gipsspachtel oder mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 von jeder Wandseite her mindestens 20 mm tief auszufüllen. | ||||
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Bei Deckenabschottungen ist im Bereich der brennbaren Rohre auf der Unterseite ein Streckmetallgitter anzubringen (siehe Anlage 8 der Zulassung). Wenn die Dicke der Massivwand bzw. -decke im Bereich der Kabelabschottung weniger als 200 mm beträgt, ist rings um die Schottöffnung eine Aufleistungen aus mindestens 100 mm breiten Streifen aus nicht brennbaren Bauplatten (GKF-, Gipsfaser- oder Kalziumsilikatplatten der Baustoffklasse DIN 4102-A) gem. Zulassung rahmenartig aufzubringen. Die unmittelbar an die Kabelabschottung angranzende Bauteildicke muss mit Aufleistung mindestens 200 mm breiter Rahmen aus 25 mm dicken, nicht brennbaren Bauplatten angeordnet werden (siehe Einbau leichte Trennwände). | ||||
Brandschutzbox
Anwendungsbereiche: | ||||
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S90 / S30 | S90 / S30 | |||
Massivwände ab | 100 mm / 50 mm | 200 mm / 120 mm | ||
Massivdecken ab | 150 mm / 150 mm | 200 mm / 120 mm | ||
Leichte Trennwände ab | 100 mm / 75 mm | 200 mm / 120 mm | ||
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Anordnung der Box in Gruppen | (B/H) | 500 mm x 500 mm | ||
Abmessung der Box S90 | (L/B/H) | 200 mm x 200 mm x 100 mm | ||
Abmessung der Box S30 | (L/B/H) | 100 mm x 200 mm x 100 mm | ||
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