BS-Stopfen Massiv 134

Systemvorteil / Kundennutzen:

  • Besonders geeignet zur Nachbelegung von Kabeln
  • Einfache und zeitsparende Handhabung, kein Spezialwerkzeug notwendig
  • Nach Einbau sofortige Funktionsübernahme
  • Flexibler Einsatz (temporärer und permanenter Brandschutz)
  • Keine Beschichtung der Kabel, der Schottoberfläche und Wandlaibung notwendig
  • Absolute Staub- und Faserfreiheit
  • Einseitige Installation möglich
  • Lösungsmittelfrei, keine Weichmacher und halogenfrei
  • Überstreichbar mit handelsüblicher Dispersionsfarbe

Anwendungsbereiche:

  • Temporäre oder permanente Brandabschottungen von Elektrokabeln und -leitungen aller Art und Durchmesser
  • Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis ø 15 mm
  • Runde Wand- und Deckendurchbrüche mit häufig wechselnder Kabelbelegung

Abmessung der Kabelabschottung:

Maximaler Durchmesser der Öffnung 250 mm

Umfang der Zulassung:

  • Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme von sogenannten Hohlleiterkabeln
  • Kabeltragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen
  • Einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren für Steuerungszwecke bis ø 15 mm
  • Elektro-Installationsrohre aus Kunststoff bis ø 20 mm mit Kabelbelegung

Lieferbare Stopfen:

Lieferbare Stopfen:

Massivwände und -decken

Kernloch- ø
d <

ZZ-Stopfen BDS
Artikel-Nr.

65 mm

B02G00-0001

78 mm

B02G00-0002

107 mm

B02G00-0003

122 mm

B02G00-0004

134 mm

B02G00-0005

165 mm

B02G00-0006

200 mm

B02G00-0007

250 mm

B02G00-0008


Leichte Trennwände

Kernloch- ø
d <

ZZ-Stopfen BDS
Artikel-Nr.

144 mm

B16G00-0003
Hartschalen + Stopfen
(vierteilig)

Montageanleitung

Grundsätzliches:

Bei der Ausführung der Kabelabschottung S90 / S30 mit dem "System ZZ-Stopfen BDS" ist der Zulassungsbescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik Nr. Z-19.15-1316 maßgebend.

Montageanleitung:

Bitte beachten Sie das EG-Sicherheitsdatenblatt für dieses Produkt.

Grundsätzliches:

1. Vor der Montage muss die Laibung der Bauteileöffnung gereinigt und entstaubt werden.

2. Die Kabel müssen nach den allgemeinen Normen der Elektrotechnik und insbesondere der VDE0100 verlegt werden.

3. Kabeltragekonstruktionen müssen nach den einschlägigen Regeln am umgebenden Bauwerk zu beiden Seiten der Kabelabschottung befestigt werden. Kabel- bzw. Kabeltragekonstruktionen dürfen an den Öffnungslaibungen anlegen.

Ohne Kabelbelegung:

4. Wählen Sie den passenden Stopfen gemäß dem Durchmesser der Bauteileöffnung aus.

5. Montieren Sie zwei Stopfen strammsitzend in der Öffnung.

6. Die Kabelabschottung muss nach Fertigstellung mit einem Kennzeichnungschild gekennzeichnet werden.

Mit Kabelbelegung:

7. Wählen Sie den passenden Stopfen gemäß dem Durchmesser der Bauteileöffnung aus.

8. Schneiden Sie die Stopfen entsprechend der Größe der durchzuführenden Kabel so zu, dass eine ausreichende Aussparung entsteht.

9. Montieren Sie zwei Stopfen strammsitzend in der Öffnung.

10. Kabelzwischenräume, Zwickel und Fugen mit ZZ-Brandsschutzmasse TS mindestens 20 mm tief verfüllen

11. Bei Kabeltrassen aus Stahlblech oder Aluminium sind die Holme anzuboren und mit Brandschutzmasse TS auszufüllen.

12. Die Kabelabschottung muss nach Fertigstellung mit einem Kennzeichnungsschild gekennzeichnet werden.

Nachbelegung von Kabeln:

13. Nehmen Sie die Stopfen aus dem Schott.

14. Schneiden Sie die Stopfen entsprechend der Größe der durchzuführenden Kabel so zu, dass eine ausreichende Aussparung entsteht

15. Führen Sie die neuen Kabel durch die Bauteileöffnung.

16. Montieren Sie die zwei Stopfen wieder strammsitzend in der Öffnung.

17. Kabelzwischenräume, Zwickel und Fugen mit der ZZ-Brandschutzmasse TS mindestens 20 mm tief verfüllen.

18. Einzelkabel können durch den Stopfen durchgestoßen werden.

Einbau in leichte Trennwände:

Beim Einbau der ZZ-Stopfen BDS in leichte Trennwände müssen im Bereich der Rohbauöffnung Rohrschalen montiert werden. Die Rohrschaln müssen nicht untereinander bzw. nicht mit dem Bauteil verbunden werden. Die Rohrschalen dürfen wahlweise mittig oder einseitig bündig in die Wand eingesetzt werden. Die Fuge zwischen den Rohrschalen und der Baiteillaibung ist mit mineralischem Mörtel, mit mindestens 20 mm tief auszufüllen.

Aufleistungen bei zu geringer Massivwand- bzw. Massivdeckenstärken:

Wenn die Dicke der Massivwand bzw. -decke im Bereich der Kabelabschottung geringer ist als die geforderte Mindestschottdicke, ist rings um die Schottöffnung eine Aufleistung aus mindestens 100 mm breiten Streifen aus nichtbrennbaren Bauplatten (GFK-, Gipsfaser- oder Kalziumsilikatplakaten der Baustoffklasse DIN 4102-A) gem. Zulassung rahmenartig aufzubringen. Die unmittelbar an die Kabelabschottung angrenzende Bauteildicke muss mit Aufleistung dann mindestens 150 mm (S90) brw. 129 mm (S30) beantragen. Wahlweise dürfen im Bereich der Rohbauöffnung auch Rohrschalen montiert werden (siehe Einbau leichte Trennwände.

&nbsp; Wand- und Deckenstärken: Schottstärken: &nbsp;
&nbsp; 100 mm / 50 mm S90 / S30 &nbsp;
Massivwände ab 100 mm / 50 mm 150 mm / 120 mm &nbsp;
Massivdecken ab 150 mm / 150 mm 150 mm / 120 mm &nbsp;
Leichte Trennwände ab 100 mm / 75 mm 150 mm / 120 mm &nbsp;
Lagerhaltungsnummer (SKU): B02G00-0005

  • BS-Stopfen Massiv 134



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