Brandschutzsteine / -box

Für Brandabschottungen in Wänden und Decken aus Mauerwerk, Beton, Stahlbeton, Porenbeton oder in leichten Trennwänden

Montageanleitung Kombischott


Montageanleitung

Grundsätzliches:
Bei der Ausführung der Kabelabschottung S90 mit dem "System ZZ-Kombischott" ist der Zulassungsbescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik Nr. Z-19.15-1182 maßgebend.

Kabelabschottungen mit gleichzeitiger Belegung von Kabeln und Rohren dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die über ausreichend Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen und entsprechend geschultes Personal einsetzen.

Bei Schulungsbedarf wenden Sie sich bitte an Brandschutztechnik ZZ GmbH, Marconstr. 7-9, 50769 Köln, Tel.: 0221/97061-0, info@brandschutztechnik-zz.de, www.brandschutztechnik-zz.de

Montageanleitung:
Bitte beachten Sie das EG-Sicherheitsdatenblatt für dieses Produkt. Die Kabelabschottung darf wahlweise als Kombischott oder auch als reines Kabel- bzw. Rohrschott ausgeführt werden.

Grundsätzliches:

1. Vor der Montage muss die Laibung der Bauteilöffnung gereinigt und entstaubt werden.

2. Die Kabel müssen nach den allgemeinen Namen der Elektrotechnik und insbesondere der VDE 0100 verlegt werden

3. Kabeltragekonstruktionen müssen nach den einschlägigen Regeln am umgebenden Bauwerk zu beiden Seiten der Kabelabschottung befestigt werden. Kabel- bzw. Kabeltragekonstruktionen dürfen an den Öffnungslaibungen anliegen.


Ohne Kabelbelegung:
4. Montieren Sie den ZZ-Stein BDS strammsitzend in der Bauöffnung

5. Die Kabelabschottung muss nach Fertigstellung mit einem Kennzeichnungsschild gekennzeichnet werden.


Mit Kabelbelegung:
6. Schneiden Sie die Steine entsprchend der Größe der durchzuführenden Kabel und Rohre so zu, dass eine ausreichende Aussparung entsteht.

7. Montieren Sie die Steine strammsitzend in der Öffnung.

8. Kabelzwischenräume, Zwickel und Fugen mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 mindestens 20 mm tief verfüllen.

9. Bei Kabeltrassen aus Stahlblech oder Aluminium sind Holme anzuboren und mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 auszufüllen.

10. Der Abstand zwischen benachbarten Rohren sowie zwischen den Rohren und der Bauteillaibung muss mindestens 50 mm betragen.

11. Durch die Abschottung hindurchgeführte nichtbrennbare Rohre müssen mit Streckenisolierung aus nichtbrennbaren Mineralfasermatten bzw. Mineralfaserschalen (Schmelzpunkt > 1000°C. Baustoffklasse DIN 4102-A) isoliert werden.

12. Wahlweise dürfen als Streckenisolierung auch "AF/ArmaTex" (P-MPA-E-03-510) oder "SH/ArmaTex" (Zulassung Z-23.14-1028) mit der Dicke 9-31 mm verwendet werden.

13. Streckenisolierung darf wahlweise durch die Abschottung hindurchgeführt werden oder an der Schottenoberfläche angrenzen.

14. Der gesamte zulässige Querschnitt der Kabel und Rohre darf insgesamt 60 % der rohrbauöffnung nicht überschreiten!

15. Die Kabelabschottung muss nach Fertigstellung mit einem Kennzeichnungsschild gekennzeichnet werden.


Nachbelegung von Kabeln:
16. Nehmen Sie die Steine aus dem Schott, um Platz für die neu durchzuführenden Kabel/Rohre zu erhalten.

17. Schneiden Sie die Steine entsprechend der Größe der durchzuführenden Kabel/Rohre so zu, dass eine ausreichende Aussparung entsteht.

18. Führen Sie die neuen Kabel/Rohre durch die Bauteileöffnung und montieren Sie die Steine wieder strammsitzend in der Öffnung.

19. Kabel- und Rohrzwischenräume, Zwickel und Fugen mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 mindestens 20 mm teif verfüllen.

20. Einzelkabel und Rohre können durch den Stein durchgestoßen werden.


Einbau in leichte Trennwände:
Im Bereich der Rohbauöffnung ist umlaufend ein Rahmen, dessen Breite mindestens 200 mm betragen muss aus nichtbrennbaren Bauplatten (GKF-, Gipsfaser- oder Kalziumsilikatplatten der Baustoffklasse DIN 4102-A) zu montieren. Der Rahmen muss nicht untereinander bzw. nicht mit dem Bauteil verschraubt werden. Falls die Dicke der leichten Trennwand kleiner als die der Mindestschottdichte ist, dann muss der Rahmen mittig eingebaut werden. Die Fugen zwischen dem Rahmen und der Bauteillaibung sind mit mineralischem Mörtel, mit Gipsspachtel oder mit ZZ-Brandschutzmasse TS90 von jeder Wandseite her mindestens 20 mm tief auszufüllen.

Auflistung bei zu geringen Massivwand- bzw. Massivdeckenstärken:
 
 
 
Bei Deckenabschottungen ist im Bereich der brennbaren Rohre auf der Unterseite ein Streckmetallgitter anzubringen (siehe Anlage 8 der Zulassung). Wenn die Dicke der Massivwand bzw. -decke im Bereich der Kabelabschottung weniger als 200 mm beträgt, ist rings um die Schottöffnung eine Aufleistungen aus mindestens 100 mm breiten Streifen aus nicht brennbaren Bauplatten (GKF-, Gipsfaser- oder Kalziumsilikatplatten der Baustoffklasse DIN 4102-A) gem. Zulassung rahmenartig aufzubringen. Die unmittelbar an die Kabelabschottung angranzende Bauteildicke muss mit Aufleistung mindestens 200 mm breiter Rahmen aus 25 mm dicken, nicht brennbaren Bauplatten angeordnet werden (siehe Einbau leichte Trennwände).